Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindestversicherungssumme für Personenschäden beträgt 7,5 Mio. Euro je Schadenfall, 1,22 Mio. Euro für Sach- und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Wir bieten darüber hinaus in der Kfz-Haftpflichtversicherung eine pauschale Versicherungssumme in Höhe von 100 Mio. Euro für Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden (bei Personenschäden in der Auto- und Motorradversicherung jedoch höchstens 12 Mio. Euro je geschädigte Person und für Pkw im Komfort-Tarif sogar 15 Mio. Euro je geschädigte Person) an. Mitversichert ist auch das Risiko von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz, die z.B. nach einem Unfall gegen Sie erhoben werden können. Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz sind bis 5 Mio. Euro je Schadenereignis, max. 10 Mio. Euro pro Jahr mitversichert.
Erläuterungen zur Kfz-Haftpflichtversicherung: "Eine pauschale Versicherungssumme gilt bis zur vereinbarten Höhe für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Übersteigt der gesamte Schaden diese Höchstsumme, so wird für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zunächst bis zur Höhe der gesetzlichen Mindestversicherungssummen nach der Anlage zu § 4 Abs. 2 PflVersG gehaftet, darüber hinaus für die restliche Versicherungssumme im Verhältnis der Schäden zueinander".