Fragen & Antworten
zur Kfz-Versicherung und zum Vertrag
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Fragen und Antworten zur Kfz-Versicherung, zum Versicherungsschutz und zum Vertrag

Einem Versicherungsschein können Sie binnen 14 Tage nach Erhalt schriftlich widersprechen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie den Widerspruch per Einschreiben verschicken. Wird der Widerspruch akzeptiert, wird der Vertrag in der Regel ab Beginn aufgehoben. Dies hat zur Folge, dass das Fahrzeug somit rückwirkend ab Vertragsbeginn mit der Versicherungsbestätigung einer anderen Gesellschaft versichert werden muss. Versäumen Sie es, rechtzeitig eine Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle zu hinterlegen, können Kosten für eine Zwangsstilllegung oder für "Fahren ohne Versicherungsschutz" auf Sie zukommen. 
Regional- und Typklassen werden zum 01.10. eines jeden Jahres aufgrund von Treuhänderempfehlungen der Schadenentwicklung angepasst. Diese neuen Einstufungen gelten für Neuverträge ab 01.10. und in aller Regel für Bestandsverträge ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres.  
Der Halter eines Fahrzeuges ist gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen (Pflichtversicherungsgesetz). 
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Kfz-Halter, Eigentümer, Fahrer sowie Beifahrer vor Schadenersatzansprüchen geschädigter Verkehrsteilnehmer. Dieser Schutz besteht im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme in ganz Europa. Unberechtigte Ansprüche wehrt der Versicherer ab. 
Die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen betragen 7,5 Mio. € für Personenschäden, 1,22 Mio. € für Sach- und 50.000 € für Vermögensschäden. Wir bieten darüber hinaus in der Kfz-Haftpflichtversicherung eine pauschale Versicherungssumme in Höhe von 100 Mio. € für Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden (bei Personenschäden max. 15 Mio. € je geschädigte Person) an. Mitversichert ist auch das Risiko von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz, die z.B. nach einem Unfall gegen Sie erhoben werden können. Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz sind bis 5 Mio. € je Schadenereignis, max. 10 Mio. € pro Jahr mitversichert.
Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist freiwillig. Dennoch sollte niemand bei neuwertigen Fahrzeugen auf den Abschluss einer Vollkaskoversicherung für seinen Pkw verzichten. Faustregel: Bei allen Neufahrzeugen und Fahrzeugen bis drei Jahre ab Erstzulassung empfiehlt sich der Vollkaskoschutz. Der Teilkaskoschutz empfiehlt sich für vier bis acht Jahre alte Fahrzeuge. 

Die Teilkaskoversicherung übernimmt den finanziellen Ausgleich für Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Brand, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Glasbruch, Zusammenstoß mit Haarwild und Kurzschluss entstanden sind.

Im Pkw-Komfort-Tarif und im Motorrad-Tarif sind auch Schäden durch Lawinen (auch Dachlawinen), Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben und Vulkanausbruch, Kollision mit Tieren aller Art, durch Tierbiss (z.B. Marder) inklusive Folgeschäden sowie Kurzschluss-Folgeschäden mitversichert.

Die Vollkaskoversicherung kommt - über die in der Teilkasko versicherten Schäden hinaus - auch für solche Schäden am eigenen Fahrzeug auf, die selbst oder durch einen Dritten verursacht worden sind. Also z.B. auch bei einem selbstverschuldeten Unfall, bei Fahrerflucht oder bei einer eventuellen Beschädigung durch unbekannte Dritte. 

Wir haben uns dazu entschieden, da wir Ihren Bedürfnissen gerecht werden wollen. Sie haben durch die zwei Tarif-Alternativen nun die Möglichkeit, individuell zugeschnittenen Versicherungsschutz zu wählen:

Basis-Tarif: Unser Basis-Tarif bietet Ihnen eine solide Absicherung zu einem außerordentlich günstigen Preis.

Komfort-Tarif: Unser Komfort-Tarif bietet Ihnen gegen einen geringen Mehrbeitrag einen erstklassigen "Rundum-Schutz" zu einem ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnis.

  1. Der Kfz-Schutzbrief bietet finanzielle und organisatorische Hilfe bei Fahrten mit dem versicherten Fahrzeug in Europa und den außereuropäischen Gebieten, die der europäischen Union angehören. Hierzu gehören z.B.:

  2. Pannen- oder Unfallhilfe
  3. Abschleppen oder Bergen des Fahrzeugs
  4. Kosten der Weiter- oder Heimfahrt
  5. Ersatzteilversand
  6. Fahrzeugrücktransport und -unterstellung
  7. Verschrottung oder Verzollung (bei Totalschaden)
  8. Ersatzfahrer
  9. medizinisch notwendiger Rücktransport des Fahrers (bei Erkrankung)
  10. Übernachtungskosten

Detaillierte Informationen zum Kfz-Schutzbrief.

Versicherungsschutz besteht bei Fahrten mit dem versicherten Fahrzeug für den Versicherungsnehmer, den berechtigten Fahrer und die berechtigten Insassen.
Ein Kfz-Schutzbrief deckt primär das Pannenrisiko ab. Aber auch bei Unfall, Diebstahl, Erkrankung oder Tod des Fahrers hilft er weiter. Wer schon einen Kfz-Schutzbrief über seinen Automobilclub oder seinen Autohersteller hat, der benötigt selbstverständlich nicht noch einen weiteren Kfz-Schutzbrief.
Wenn Sie den Vertrag bei uns abgeschlossen haben, erhalten Sie nicht wie bei einem Fahrzeugwechsel eine Versicherungsbestätigung. In diesem besonderen Fall senden wir die Versicherungsbestätigung rechtzeitig direkt an die Zulassungsstelle. 
Es gibt prinzipiell 3 Möglichkeiten, eine Kfz-Versicherung zu wechseln. 1.) Die Kündigung zum Vertragsablauf. Kfz-Versicherungsverträge werden maximal für ein Jahr abgeschlossen. Wenn Sie allerdings den Vertrag nicht rechtzeitig kündigen, verlängert sich seine Laufzeit um ein weiteres Jahr. Ihr ordentliches Kündigungsrecht müssen Sie spätestens einen Monat vor Ablauf des Vertrages ausgeübt haben. 2.) Die Kündigung wegen Beitragserhöhung. Wenn Ihr derzeitiger Versicherer die Beiträge erhöht, muss er Sie darüber mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Erhöhung informieren. Sie können dann innerhalb eines Monats nach Zugang dieser Information Ihr außerordentliches Kündigungsrecht wahrnehmen. Das gleiche gilt für den Fall, dass Ihr Versicherer in Ihrem Vertrag die Typ- oder Regionalklasseneinstufungen ändert. 3.) Bei Kauf eines anderen Pkw. Sobald Sie ein anderes Auto kaufen, können Sie sofort wechseln. Die Bestätigung Ihrer angegebenen Schadenfreiheitsklasse fordern wir von Ihrem bisherigen Versicherer an. Dieser hebt den Vertrag für Ihr altes Auto auf und bestätigt uns Ihre schadenfrei gefahrenen Jahre, sobald er die Abmeldebescheinigung von der Zulassungsstelle bekommt. 
Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abmelden, erhält der bisherige Versicherer darüber eine Mitteilung. Die Übermittlung dieser Mitteilung dauert in der Regel zwei bis drei Wochen. Der Versicherer wird aufgrund der Abmeldung eine Ruheversicherung dokumentieren, wenn ihm kein Antrag für ein neues Fahrzeug vorliegt. In diesem Fall geht er davon aus, dass das Fahrzeug noch in Ihrem Besitz ist. Durch eine Ruheversicherung wird für maximal ein Jahr beitragsfreier Versicherungsschutz gewährt. Den Umfang des Versicherungsschutzes der Ruheversicherung können Sie unseren Vertragsinformationen entnehmen. 
Die Haftpflichtversicherung beinhaltet im Rahmen der jeweils gültigen Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche, die gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeuges Personen verletzt oder getötet werden, Sachen beschädigt, zerstört oder abhandenkommen oder Vermögensschäden entstehen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die im Pflichtversicherungsgesetz geregelt ist. 
In Deutschland gibt es Regionen, in denen häufiger Schäden verursacht werden als in anderen. Damit eine möglichst gerechte Einstufung für jede Region gewährleistet werden kann, gibt es nicht nur eine Region "Deutschland", sondern differenzierte Regionalklassen, die je nach Schadenart unterschiedlich breit gefächert sind. Ein unabhängiger Treuhänder wertet zum 1.10. eines jeden Jahres die Höhe und Häufigkeit dieser Schäden aus und ermittelt daraus so genannte "Schadenindizes". Entsprechend des ermittelten Wertes wird Ihr Zulassungsbezirk in eine dieser Klassen pro Versicherungssparte eingeordnet - maßgeblich für die Zuordnung ist die Postleitzahl des Halters. In unseren Bedingungen haben wir festgelegt, dass sich die neu ermittelten Regionalklassen bei bestehenden Verträgen erst zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres auswirken. 
In der Autoindustrie entstehen für jeden Fahrzeugtyp unterschiedliche Kosten bei der Instandsetzung oder der Beschaffung von Ersatzteilen. Einige Fahrzeugtypen sind häufiger an Haftpflichtschäden beteiligt, andere werden häufiger gestohlen. Die Ersatzteile für einen Sportwagen sind deutlich teurer als für einen Kleinwagen. Aus der Summe dieser einzelnen Komponenten ermittelt ein unabhängiger Treuhänder Indexwerte, die zur Typklasseneinstufungen der Fahrzeuge führen. Zur angemessenen Differenzierung werden die unterschiedlichen Pkw-Typen derzeit in der Haftpflichtversicherung in 16 Typklassen (10 bis 25), in der Vollkaskoversicherung in 25 Typklassen (10 bis 34) und in der Teilkaskoversicherung in 24 Typklassen (10 bis 33) eingestuft. Wie die Regionalklassen werden diese Typklassen jährlich zum 1.10. neu ermittelt. Zu bestehenden Verträgen werden die neuen Typklassen jeweils zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres berücksichtigt. Gibt es für ein Fahrzeug keine Typklasseneinstufung - z.B. bei Einführung einer neuen Modellreihe - erfolgt vorläufig eine Einstufung nach einem vergleichbaren Fahrzeug. Sobald die endgültige Einstufung durch den Treuhänder bekannt wird, korrigieren wir die Einstufung rückwirkend ab Beginn. 
Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle ummelden lassen, erhält der bisherige Versicherer darüber eine Nachricht. Die Übermittlung dieser Nachricht dauert in der Regel zwei bis drei Wochen. Setzen Sie sich am besten kurz mit Ihrem Versicherer in Verbindung, um die weitere Vertragsgestaltung zu klären. 
Der Versicherungsschutz beginnt mit der Zulassung Ihres Fahrzeugs mittels unserer Versicherungsbestätigung oder bei elektronischer Versicherungsbestätigung durch die Versicherungsbestätigungs-Nummer, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Für Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vergleichen Sie bitte die Vertragsinformationen. Der Versicherungsschutz geht rückwirkend verloren, wenn der Versicherungsschein nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der 2-wöchigen Widerrufsfrist gemäß Versicherungsvertragsgesetz (VVG) eingelöst wird und Sie die Verspätung zu vertreten haben. 
Mit Einführung der Saisonkennzeichen wurden primär die Verwaltungsabläufe bei den Zulassungsstellen vereinfacht. Insbesondere Kunden, die bestimmte Fahrzeuge saisonal nutzten (z.B. Kräder) und in regelmäßigen Abständen für die Zulassung und Abmeldung dieser Fahrzeuge die Straßenverkehrsämter aufsuchten, profitieren von dieser Kennzeichenart. Ein Saisonkennzeichen kann bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragt werden. Die Saison läuft vom 1. des Beginnmonats bis zum letzten Tag des Ablaufmonats. Eine separate Versicherungsbestätigung ist hierfür nicht erforderlich. Zu Verträgen mit einem Saisonkennzeichen kann bei unserer Gesellschaft ausschließlich eine jährliche Zahlungsperiode vereinbart werden. Die Beitragsberechnung erfolgt nach Tagen entsprechend der versicherungspflichtigen Monate. 
Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz innerhalb Europas und den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU zählen. Außerhalb dieser Gebiete gilt Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht nur, wenn das Reiseland auf der sogenannten Internationalen Versicherungskarte eingetragen und nicht durchgestrichen ist. Leider besteht in diesen Ländern ein erhöhtes Risikopotential, so dass wir keinen Versicherungsschutz in der Kaskoversicherung bieten.
Unter unseren Partnerwerkstätten befinden sich in der Regel keine händlergebundenen Vertragswerkstätten. Deshalb weisen wir auch bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen auf mögliche Fahrzeuggarantieeinschränkungen ausdrücklich hin. Ausführliche Informationen zur Spar-Kasko finden Sie in den Vertragsinformationen. 
Sie müssen diesen Nachweis nur erbringen, wenn wir Sie speziell hierzu auffordern. Selbstverständlich stellen wir Ihnen bei Aufforderung entsprechende Formulare (z.B. Beamten-Tarif) zur Verfügung.  

Veränderungen an Fahrwerk, Triebwerk, Auspuff, Innenraum oder Karosserie (Tuning), die der Steigerung der Motorleistung, des Motordrehmoments, der Veränderung des Fahrverhaltens dienen oder zu einer Wertsteigerung des Fahrzeugs führen, sind nicht versichert.

Eine durch Chip-Tuning bewirkte Leistungssteigerung müssen Sie uns mitteilen. Unterbleibt die Meldung gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Die Leistungssteigerung kann zu einer Anpassung des Beitrags führen. Wenn Sie uns die Verkaufsbezeichnung, die Hersteller- und Typschlüssel-Nummer (HSN/TSN) sowie die neue Leistungsstärke Ihres Fahrzeugs mitteilen, können wir Ihnen kurzfristig per E-Mail mitteilen, ob und inwiefern sich Ihr Beitrag ändert. 

Nein! Mit unserem Rabattschutz haben Sie einen Schaden im Jahr frei. Er sorgt dafür, dass Sie nach einem rabattbelastenden Schaden mit Ihrem Pkw Ihren über Jahre aufgebauten Schadenfreiheitsrabatt behalten. Diese besondere Leistung bieten wir Ihnen optional gegen einen Aufpreis für die Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung an.