Wann zahlt die Verkehrsopferhilfe?
Zuständig für Unfälle durch unversicherte Fahrzeuge, vorsätzliche Unfälle oder Unfälle mit Fahrerflucht.
Anschrift:
Wilhelmstr. 43 / 43 G
10117 Berlin
Telefon (030) 20 20 5858
Telefax (030) 20 20 5722
voh@verkehrsopferhilfe.de
Wer bei einem Unfall durch einen Kraftfahrer geschädigt wird, der sein Fahrzeug pflichtwidrig nicht versichert hat, den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat oder Fahrerflucht begeht, kann seine Schadenersatzansprüche bei der Verkehrsopferhilfe geltend machen. Die Verkehrsopferhilfe leistet jedoch nur dann, wenn der Geschädigte nicht von anderer Seite Schadenersatz erhalten kann (Privatvermögen des Schädigers, Krankenkasse, Vollkaskoversicherung).
Kunden über uns
»Es ist total unkompliziert und schnell mit Ihnen zu arbeiten. Ich empfehle Sie, wo ich nur kann und habe schon drei Kunden für Sie geworben. Wünsche alles Gute und weiter so!«
(Heinrich Müller)