Fragen & Antworten
zum Antrag / EVB
Fragen & Antworten

Fragen und Antworten zum Antrag / EVB

Der online Versicherungsbestätigungs-Ausdruck ist direkt nach der Antragstellung möglich. Das auslaufende Formular beinhaltet gleichzeitig die seit 1.3.2008 erforderliche eVB-Nr., die für alle Zulassungsbehörden ausreichend für den Nachweis des erforderlichen Versicherungsschutzes ist. 
Sie können auch dann einen Antrag stellen und eine Versicherungsbestätigung erhalten, wenn Ihnen das amtliche Kennzeichen, die Fahrzeugidentifizierungsnummer (Fahrgestellnummer) oder der endgültige Zulassungstermin noch nicht bekannt sind. 
Nach Aushändigung einer Versicherungsbestätigung werden wir bei Ihnen wegen der fehlenden Daten nachfragen. Informieren Sie uns bitte über den Sachverhalt, damit wir Ihr Onlinekonto nicht sperren. Bekommen wir keine Info von Ihnen, wird Ihr Zugang gesperrt. Sie müssen dann später einen neuen Antrag stellen. 
Es gibt 2 Möglichkeiten, warum Sie keine Bestätigung per E-Mail erhalten haben. (1.) Möglicherweise haben Sie sich bei der Eingabe der E-Mail-Adresse vertippt. Wir erfahren davon, weil wir die E-Mail dann als unzustellbar zurück erhalten. Wenn der Tippfehler offensichtlich sein sollte, werden wir die Adresse korrigieren und die E-Mail erneut absenden. (2.) Möglicherweise haben Sie aber auch die Antragstellung nicht zu Ende geführt. Dann haben wir keinen Antrag erhalten und können auch keine Versicherungsbestätigung versenden. In diesem Fall müssen Sie leider noch mal einen Antrag stellen. Eine Alternative hierzu gibt es nicht. 
Wir können Ihnen diese Versicherungsbestätigung separat zusenden, wenn Sie Ihr Fahrzeug auch endgültig bei uns zulassen. Davon gehen wir aus, wenn Sie auch einen Antrag für die endgültige Zulassung online bei uns gestellt haben. Das Kurzzeitkennzeichen kostet 120 Euro für die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung. Es wird jedoch erheblich günstiger, wenn wir das Kennzeichen mit der endgültigen Zulassung verrechnen. Wir werden dann einfach den richtigen Vertrag um die Tage der Dauer des Kurzzeitkennzeichens vordatieren. Dies kostet dann in der Regel nur wenige Euro. Bitte beachten Sie, dass für die online Antragstellung der endgültige Zulassungstermin, das amtliche Kennzeichen sowie die Fahrzeug Identifizierungsnummer fehlen können. 
Kein Problem. Sie erhalten direkt nach der Antragstellung die Versicherungsbestätigung (eVB) separat noch einmal per E-Mail zugesandt. Wenn Sie möchten, senden wir Ihnen die eVB auch per SMS zu. 
Aufgrund der Vielzahl der Kraftfahrtversicherer können nur die am häufigsten auftretenden Versicherer in der Liste erfasst werden, da sie sonst zu umfangreich werden würde. Bitte fragen Sie im Zweifelsfall per E-Mail an, ob Ihre Vorversicherung überhaupt angerechnet werden kann. 
Der Vorgang ist denkbar einfach. Berechnen Sie zunächst Ihr persönliches Angebot. Wenn Ihnen das Angebot zusagt, dann können Sie direkt zum Vertragsabschluss weitergehen. Füllen Sie den Online-Antrag vollständig aus und senden Sie ihn einfach ab. Falls Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung brauchen, erhalten Sie diese immer per E-Mail, per Downloadmöglichkeit und wenn gewünscht sogar per SMS. Den Versicherungsschein stellen wir in Ihr persönliches Kundenportal ein. 
Falls Sie die Zulassungsbescheinigung (Teil I) nicht zur Hand haben, sollten Sie die Fahrzeugbezeichnung kennen. Das Erstzulassungsdatum sowie die Schadenfreiheitsklasse beim Vorversicherer (siehe Versicherungsschein vom Vorversicherer) sind wie Ihr Führerscheindatum ebenfalls erforderlich. Für den Antrag brauchen Sie zusätzlich die Daten Ihrer Bankverbindung sowie die korrekte Versicherungsscheinnummer Ihrer Vorversicherung. Soll der Versicherungsschein umgehend in Ihren persönlichen Online-Kunden-Bereich eingestellt werden, brauchen wir noch den endgültigen Versicherungsbeginn, das amtliche Kennzeichen sowie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer. 
Im Falle einer Zulassung Ihres neuen Fahrzeugs ist Ihnen möglicherweise der endgültige Zulassungstermin oder der Versicherungsbeginn, das amtliche Kennzeichen oder die Fahrzeugidentifikationsnummer noch nicht bekannt. Diese Daten können Sie im geschützten Kundenbereich online vervollständigen. Ausnahme: Beim Versichererwechsel zum 01.01. benötigen wir diese Daten allerdings schon bei Antragstellung. Ein Ausdruck Ihrer Antragsdaten ist selbstverständlich möglich. Schließen Sie den Browser, ohne eine Empfangsbestätigung erhalten zu haben, gehen Ihre Daten verloren und müssen später neu eingegeben werden. 
Eine Vorversicherung ist zwingend anzugeben, wenn sie nicht länger als 7 Jahre zurückliegt. Verschweigt ein Versicherungsnehmer eine Vorversicherung, erfolgt nach Bekannt werden die Einstufung in die SF-Klasse der Vorversicherung. Zusätzlich sind wir berechtigt, einen Beitragszuschlag i. H. v. 80 % zu erheben. 
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) müssen Sie bei der Zulassungsstelle vorlegen, wenn Sie Ihren Versicherer wechseln oder ein Fahrzeug zulassen wollen. Durch die Versicherungsbestätigung wird bestätigt, welche Versicherungsgesellschaft für das Fahrzeug ab welchem Zeitpunkt (i. d. R. ab dem Zulassungsdatum) Versicherungsschutz gewährt. 
Je nach dem, wo der alte Pkw versichert war, ist unterschiedlich zu verfahren. War das Vorfahrzeug bei einer anderen Gesellschaft versichert, stellen Sie einfach einen Neuantrag über den Tarifrechner. War der alte Pkw schon bei uns versichert, loggen Sie sich als Kunde ein und stellen Sie einen Fahrzeugwechselantrag. Nach dem Anmelden werden Sie automatisch durch den Tarifrechner geführt. Beachten Sie, dass bei uns, im Gegensatz zu vielen anderen Wettbewerbern, bei einem Überschneidungszeitraum von bis zu vier Wochen beitragsfreier Versicherungsschutz für den bisherigen Pkw besteht ("Wechsler-Plus"). Wird dieser Zeitraum überschnitten, ist für den alten Pkw der Beitrag nach der Zweitwagenregelung für den gesamten Zeitraum zu bezahlen, also vom Tag der Anmeldung des neuen bis zur Abmeldung des alten Fahrzeuges.
Wichtig, beim Verkauf unbedingt beachten: Mit dem Verkauf endet Ihre Beitragszahlungspflicht noch nicht, sie endet erst mit der Ummeldung auf den Käufer! 
Die Versicherungsbestätigung bzw. der Ausdruck wird unterdrückt, wenn möglicherweise ein Ablehnungsgrund nach dem Pflichtversicherungsgesetz vorliegt. Das bedeutet, dass wir zum Beispiel dem Antragssteller bereits einmal wegen Nichtzahlung von Beiträgen gekündigt haben. Möglicherweise gibt es aber auch technische Gründe. In diesem Fall wird eine interne Störungsmeldung an den Kundendienst weitergeleitet, der dann umgehend eine Versicherungsbestätigung erstellt und diese per E-Mail verschickt.