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für eine neue Kfz-Zulassung
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eVB für neue Kfz-Zulassung

Für jede Anmeldung eines Kfz benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (EVB) Ihrer Kfz-Versicherung. Die EVB teilen Sie bitte bei der Zulassung dem jeweiligen Sachbearbeiter mit.

Bei uns erhalten Sie Ihre EVB nach dem Vertragsabschluss:

  • immer per E-Mail,
  • per Downloadmöglichkeit und
  • wenn gewünscht auch per SMS.

Schnell und unkompliziert

...in wenigen Schritten zum Vertragsabschluss!

zum Tarifrechner

  • die Zulassungsbestätigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • den Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
  • die Bescheinigung über die Abgasuntersuchung
  • den Personalausweis