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Zentralruf der Autoversicherer

Zentralruf der Autoversicherer

Der Geschädigte aus einem Kraftfahrthaftpflichtschaden hat einen Direktanspruch gegen den Kraftfahrthaftpflichtversicherer des Schädigers. Die Ermittlung des entsprechenden Versicherers übernimmt der Zentralruf der Autoversicherer. Bei Angabe des Kennzeichens und des Halters des Fahrzeugs wird der Versicherer ermittelt.