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Zweitwagen : Günstige Konditionen

Unsere Beitragssätze für Kräder als Zweitfahrzeug (ab 10/2021)

Spartenormale Zweitwagen-RegelungZweitwagen-Plus-Regelung
Kfz-Haftpflicht45%41%
Teilkasko100%98%

 

Hinweis: Bei der Angebotsberechnung wird die Zweitwagen-PLUS-Regelung automatisch gewährt, sofern die unten aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind.

  • für den Versicherungsnehmer (VN) oder dessen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebenspartner besteht bereits ein Vertrag für einen Pkw oder ein Krad bei unserer oder einer anderen Gesellschaft, der zu diesem Zeitpunkt in der Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse 1 eingestuft ist
  • für den Versicherungsnehmer (VN) oder dessen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebenspartner besteht bereits ein Vertrag für einen Pkw oder ein Krad bei unserer oder einer anderen Gesellschaft, der zu diesem Zeitpunkt in der Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse 3 eingestuft ist
  • der VN ist bei der Antragstellung mindestens 24 Jahre alt
  • der Halter des Fahrzeugs ist der VN oder dessen in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehe-/Lebenspartner
  • die Fahrer des Zweitfahrzeugs müssen mindestens 24 Jahre sein