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Kfz-Haftpflicht & Kasko
Rabatte & Einstufungen

Rabattmöglichkeiten & Sonderenstufungen

Je nach Ihrer persönlichen Situation können Sie mit unseren individuellen Rabattmöglichkeiten und attraktiven Sondereinstufungemn das ohnehin schon günstige Beitragsniveau noch weiter senken und dadurch noch mehr Geld sparen.

Rabattmöglichkeiten in der Kfz-Haftpflicht, Voll- und Teilkasko

Je nach Art der Branche, in der Sie arbeiten, gewähren wir besonders lukrative Nachlässe auf unsere ohnehin schon günstigen Beiträge. Berechnen Sie durch unseren Tarifrechner Ihr Angebot. Sie müssen lediglich bei der Branchenabfrage während der Angebotsberechnung die Branche Ihres Arbeitgebers eingeben und das Angebot beinhaltet automatisch den branchenspezifischen Nachlass.

Für Familien geben wir einen speziellen Familiennachlass.

Voraussetzung: private Nutzung durch VN/Lebenspartner, Kind unter 16 Jahre und in häuslicher Gemeinschaft mit VN/Lebenspartner wohnend.

Hat der jüngste Fahrer am „Begleiteten Fahren mit 17 Jahren“ teilgenommen oder nimmt noch aktiv teil, kann sich dies positiv auf den Beitrag auswirken.

Eigentümer eines Ein- bzw. Mehrfamilienhauses erhalten bei uns einen Nachlass. Voraussetzung ist lediglich die Selbstnutzung des Hauses.

Wenigfahrer werden weiterhin belohnt: Weniger fahren - geringeres Risiko. Alle Wenigfahrer werden von uns mit einem Nachlass belohnt. Der Nachlass richtet sich nach der jährlichen Kilometeranzahl.

Sofern lediglich Versicherungsnehmer (VN) und/oder in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehe-/Lebenspartner das Kfz nutzen, erhalten Sie noch günstigere Beiträge.

Wir vergeben einen Nachlass für das Fahrzeugalter bei Erwerb: Je jünger das Fahrzeug bei Erwerb ist, desto höher fällt der Nachlass aus.

Starke Leistungen im Kaskoschadenfall, weniger Beitrag - das zeichnet unser innovatives Produkt "Spar-Kasko" aus: Neben der "normalen" Teil- oder Vollkaskoversicherung bieten wir Ihnen unser Produkt Spar-Kasko an. Diesen innovativen und günstigen Kaskoschutz bieten wir Ihnen sowohl in unserem Basis- als auch im Komfort-Tarif an. Unsere "Spar-Kasko" ist eine Rundum-Versorgung im Kasko-Schadenfall.

Und das Beste: Bei Abschluss der "Spar-Kasko" sparen Sie 15% an Beiträgen!

In der Teilkaskoversicherung sind Schäden versichert, auf die Sie als Fahrer keinen Einfluss haben, z.B. Marderbisse oder Sturmschäden. Daher gibt es in der Teilkasko normalerweise auch keine Schadenfreiheitsklassen. Das heißt, der Beitragssatz für die Teilkaskoprämie beträgt immer 100%.

Wir stufen Sie auch in der Teilkaskoversicherung in eine Schadenfreiheitsklasse ein und zwar abhängig von der Anzahl der schadenfreien Jahre Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Damit können Sie Ihren Beitragssatz in der Teilkaskoversicherung auf bis zu 80% reduzieren.

Im Falle eines Kfz-Haftpflichtschadens stufen wir im Folgejahr auch Ihre Schadenfreiheitsklasse der Teilkasko zurück.

Sondereinstufungen

Ein Versicherungsnehmer erhält diese Sondereinstufung in die Schadenfreiheitsklasse 1, wenn er bereits seit mindestens drei Jahren im Besitz des Führerscheins ist. Die Führerscheinregelung kann nur dann von der KFZ-Versicherung angewendet werden, wenn der Führerschein durch einen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes ausgestellt wurde.

-> Beitragssätze: Haftpflicht 60 % - Vollkasko 47 % - Teilkasko 100 %

Hinweis: Diese Einstufung wird in unserem Tarifrechner anhand Ihrer Angaben automatisch abgefragt!

Maßgebend für die Führerschein-Regelung sind die Vertragsinformationen zur Kfz-Versicherung.

Ein Versicherungsnehmer erhält diese Sondereinstufung in die Schadenfreiheitsklasse 1, wenn er bereits seit mindestens zehn Jahren im Besitz des Führerscheins ist. Der Unterschied zur "normalen" Führerschein-Regelung liegt darin, dass bis einschließlich der Schadenfreiheitsklasse 4 niedrigere Beitragssätze zugrunde gelegt werden. 

-> Beitragssätze: Haftpflicht 53 % - Vollkasko 44 % - Teilkasko 99 %

Hinweis: Diese Einstufung wird in unserem Tarifrechner anhand Ihrer Angaben automatisch abgefragt!

Weitere Voraussetzungen:

- Es handelt sich um einen PKW 

- Der Versicherungsnehmer (VN) ist bei Versicherungsbeginn mindestens 30 Jahre 

- Der VN ist auch Halter des Fahrzeugs

- alle Fahrer des Fahrzeugs sind mindestens 30 Jahre alt und seit mindestens 10 Jahren im Besitz des Führerscheins

Der Führerschein wurde durch einen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes ausgestellt

Maßgebend für die Führerschein-Plus-Regelung sind die Vertragsinformationen zur Kfz-Versicherung.