Fragen & Antworten
rund um den Schadenfall
Fragen & Antworten

Fragen und Antworten rund um den Schadenfall

Wir lassen Sie selbstverständlich nicht allein. Erfahrene Mitarbeiter stehen Ihnen - auch telefonisch - mit Rat und Tat zur Seite. Die wichtigen Rufnummern finden Sie im Kundenbereich bzw. erhalten Sie mit dem Versicherungsschein. 
Die vertragsbelastenden Haftpflicht- oder Vollkaskoschäden werden nicht automatisch bei der Berechnung der Beiträge berücksichtigt. Im Gegensatz zu Teilkaskoschäden wirken sich Haftpflicht- und Vollkaskoschäden immer im Folgejahr der Schadenmeldung auf den Schadenfreiheitsrabatt aus. Berücksichtigen Sie unbedingt, dass sich die Angaben zu den Schäden im laufenden Kalenderjahr bzw. Vorjahr immer auf den Zeitpunkt des Versicherungsbeginns (Ummeldetag) beziehen. Es ist nicht der Tag gemeint, an dem Sie den Antrag online stellen. 
Gemeldete Haftpflicht- und Vollkaskoschäden werden grundsätzlich als vertragsbelastend (sie führen also zu einer Rückstufung) berücksichtigt. Wird später ermittelt, dass der Schaden nicht vertragsbelastend ist, erhalten wir von Ihrer Vorversicherung diese Information in Form einer korrigierten Rabattbestätigung. Sowie wir diese Meldung haben, ändern wir Ihren Vertrag dementsprechend ab. Selbstverständlich wird bei einer Schadenentlastung der Vertrag so gestellt, als wäre der Schaden nie aufgetreten. Eine Korrektur kann somit möglicherweise (z.B. wegen einer Prozessführung) auch für mehrere Jahre rückwirkend durchgeführt werden. 
Der Schadenfreiheitsrabatt gehört dem Versicherungsnehmer. Er besitzt alle Rechte und Pflichten an dem Vertrag. Deswegen sollte er sich genau überlegen, ob dritte Personen das Fahrzeug nutzen dürfen, da von ihnen verursachte Schäden zu Lasten des eigenen Vertrages gehen.  
Grundsätzlich führt bereits die Meldung eines Haftpflicht- oder Vollkaskoschadens zur Rückstufung der Beitragsklasse im darauf folgenden Kalenderjahr. Das bedeutet, dass der Versicherer entweder eine Schadenzahlung leistet oder Rückstellungen für eventuelle zukünftige Zahlungen bildet. Der Versicherungsnehmer hat jedoch bei uns die Möglichkeit, innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Schadenregulierung die Entschädigungsleistungen (Erstattungsbetrag) freiwillig zurückzuzahlen. Der vorher belastete Vertrag wird dann als schadenfrei betrachtet und eine bereits für diesen Schaden durchgeführte Rückstufung korrigiert. Das gleiche gilt, wenn wir aufgrund anderer Umstände keine Entschädigungsleistungen zu zahlen brauchen. Ein Teilkaskoschaden führt nicht zur Rückstufung des Vertrages. 
Teilkaskoschäden haben keine Auswirkung auf den Schadenfreiheitsrabatt. Die SF-Klasse in der Teilkasko ist bei uns abhängig von der Beitragsklasse der Haftpflicht. Das bedeutet, dass Haftpflichtschäden zu einer Beitragssatzrückstufung in der Teilkaskoversicherung führen. 
Grundsätzlich erstrecken sich die Leistungen der Spar-Kasko bei einem Schadenfall primär auf Deutschland. Sollten Sie mit Ihrem Fahrzeug in einem anderen europäischen Land in einen Unfall verwickelt werden, sind wir auch in diesem Fall bemüht eine für Sie optimale Lösung zu finden. Zu diesem Zweck setzen Sie sich bitte mit unserer Schadenabteilung in Verbindung. Bitte denken Sie daran, dass Sie uns auf jeden Fall informieren, bevor Sie Ihren Wagen einer Werkstatt überlassen. 
Nein! Mit unserem Rabattschutz haben Sie einen Schaden im Jahr frei. Er sorgt dafür, dass Sie nach einem rabattbelastenden Schaden mit Ihrem Pkw Ihren über Jahre aufgebauten Schadenfreiheitsrabatt behalten. Diese besondere Leistung bieten wir Ihnen optional gegen einen Aufpreis für die Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung an.