
Fragen und Antworten zum Schadenfreiheitsrabatt
Wird meine bisherige Schadenfreiheitsklasse übernommen?
Kann auch eine Schadenfreiheitsklasse aus dem Ausland übernommen werden?
Wir berücksichtigen auch im EWR-Ausland ausgestellte Bescheinigungen über den Schadenverlauf in der Kfz-Haftpflichtversicherung entsprechend unseren Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Voraussetzung ist, dass die Schadenverlaufsbescheinigung dem von der EU-Kommission vorgesehenen Muster entspricht.
Bei der Konkurrenz werden andere Prozente bei der Berechnung verwendet. Welche Prozente sind richtig?
Ich hatte bislang keine eigene Kfz-Versicherung. Wie werde ich bei Ihnen eingestuft?
Ich habe für ein zweites (drittes etc.) Fahrzeug noch keine Kfz-Versicherung. Wie werde ich bei Ihnen eingestuft?
Grundsätzlich gibt es für weitere Pkw und Kräder ohne eine eigene Vorversicherung die folgenden beiden Möglichkeiten:
1.) "Zweitwagenregelung":
Sie wird angewendet, wenn der Versicherungsnehmer bereits einen anderen Pkw oder ein Krad bei uns oder einem anderen Versicherer mit mindestens der Schadenfreiheitsklasse SF 1 versichert hat. Die Beitragssätze betragen bei Pkw in der Haftpflicht- 60%, in der Vollkasko- 47% und in der Teilkaskoversicherung 100%, bei Krädern in der Haftpflicht- 45% und in der Teilkaskoversicherung 100%.
2.) "Zweitwagen-Plus-Regelung":
Die detaillierten Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den online verfügbaren Vertragsinformationen. Kurz zusammengefasst sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- es muss schon ein Pkw oder ein Krad mit mindestens SF 3 versichert sein,
- die Fahrer sind mindestens 24 Jahre alt,
- der Versicherungsnehmer ist mindestens 24 Jahre alt,
- der Versicherungsnehmer oder sein in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner sind Halter des Fahrzeugs.
Die Beitragssätze betragen bei Pkw in der Haftpflicht- 50%, in der Vollkasko- 42% und in der Teilkaskoversicherung 98%, bei Krädern in der Haftpflicht- 41% und in der Teilkaskoversicherung 98%.
Warum werde ich im neuen Kalenderjahr nicht in eine bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft?
Welche Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) muss bei der Antragstellung angegeben werden?
Die zur Rückstufung führenden Schäden und die daraus resultierenden SF-Klassen können im Tarifrechner nicht automatisch berücksichtigt werden. Welche Schadenfreiheitsklasse Sie für eine richtige Beitragsberechnung eintragen müssen, erfahren Sie in den Vertragsinformationen. Beispiel: Vollkaskoschaden im Kalenderjahr 2021, Vollkasko-Schadenfreiheitsklasse in 2021 ist SF 17, Versicherungsbeginn ist der 01.01.2022, einzugebende Vollkasko-Schadenfreiheitsklasse ist SF 10.