Kündigung 30.11. verpasst? Kein Problem!

Auch wenn mit dem 30.11. für viele Auto- und Motorradfahrer der ordentliche Kündigungstermin in der Kfz-Versicherung nun vorbei ist, können Sie Ihre Kfz-Versicherung noch wechseln und kräftig Beiträge sparen.

Das so genannte Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung macht es möglich: Sofern Ihre bisherige Kfz-Versicherung die Tarife angehoben hat oder Ihr Auto in eine höhere Typ- oder Regionalklasse eingestuft wurde, können Sie kündigen und wechseln. Die Kündigung muss bis spätestens einen Monat nach Erhalt des Bescheids erfolgen.  

In nur wenigen Augenblicken viel Beitrag sparen:

  1. Prüfen Sie Ihren Beitragsbescheid sorgfältig und kündigen Sie bei Erhöhung.
  2. Nutzen Sie unsere Musterkündigung "Sonderkündigungsrecht"
  3. Berechnen Sie Ihr Angebot mit unserem Tarifrechner
  4. Sagt Ihnen das Angebot zu, so können Sie im Anschluss Ihren Vertrag abschließen. Bei Beginn 01.01.2024 senden wir Ihre Versicherungsbestätigung (eVB) direkt zur Zulassungsstelle. So entfällt für Sie der lästige Gang zum Straßenverkehrsamt.